Bundestag lehnt Anerkennung Nordzyperns ab

Am 15. Dezember 2007 habe ich eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht und die Anerkennung der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) durch den Deutschen Bundestag, die Führung…

Im Dezember 2007 reichte ein Bürger beim Deutschen Bundestag eine Petition ein. Sie forderte nichts Geringeres als die Anerkennung der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) durch das deutsche Parlament. Gut ein Jahr später, am 26. März 2009, schloss der Petitionsausschuss das Verfahren ab, ohne dem Anliegen zu folgen. Der Vorgang zeigt, wie eng die Spielräume deutscher Außenpolitik in der Zypernfrage sind.

Was die Petition forderte

Der Petent wandte sich am 15. Dezember 2007 an den Bundestag. Sein Anliegen bestand aus mehreren Teilen. Er wollte die Anerkennung der TRNZ und diplomatische Beziehungen zwischen Berlin und Lefkoşa. Außerdem verlangte er ein Ende der Isolation und des Handelsembargos, Direktflüge und Direkthandel. Hinzu kamen Schul- und Städtepartnerschaften zwischen Nordzypern und Deutschland sowie ein stärkeres deutsches Engagement bei der Lösung der Zypernfrage.

Zur Begründung verwies er darauf, dass die türkischen Zyprer seit 1974 unter internationaler Abschottung litten. Die von der Europäischen Union zugesagte Finanzhilfe für den Norden sei bislang nur zu einem kleinen Teil angekommen. Deutschland solle deshalb eine Vorreiterrolle übernehmen. Andere EU-Staaten könnten dem Beispiel dann folgen.

Der Weg durch den Petitionsausschuss

Bei Petitionen ist eine öffentliche Abstimmung im Netz üblich, bei der Unterstützer das Anliegen mitzeichnen können. Bei dieser Eingabe ließ der Ausschuss das nicht zu. Er begründete dies mit dem heiklen außenpolitischen Charakter des Themas und beriet die Petition direkt.

Am 26. März 2009 beschloss der Ausschuss, das Verfahren abzuschließen. Er folgte damit der Beschlussempfehlung, die unter der Bundestagsdrucksache 16/124339 veröffentlicht wurde. Vor der Entscheidung holte der Ausschuss, wie in solchen Fällen üblich, eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes ein. Sie bildete die Grundlage der parlamentarischen Prüfung.

Was „Verfahren abschließen“ bedeutet

Der Ausschuss kann einer Petition abhelfen, sie der Regierung als Material überweisen oder das Verfahren ohne Erfolg beenden. Hier wählte er die letzte Möglichkeit. Das heißt nicht, dass der Ausschuss die Lage im Norden der Insel für unproblematisch hielt. Er sah lediglich keinen Anlass, den Bundestag zu einer Anerkennung aufzufordern.

Die Haltung des Auswärtigen Amtes

Nach der Zusammenfassung der Stellungnahme setzt sich Deutschland nachdrücklich für die wirtschaftliche Entwicklung des nördlichen Landesteils der Republik Zypern ein. Schon im ersten Monat der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007 habe die Bundesregierung Gespräche über den Entwurf einer Verordnung mit besonderen Vorschriften für den Handel mit den Gebieten aufgenommen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt. Gemeint ist der Streit um den sogenannten Direkthandel, der in Brüssel seit Jahren blockiert war.

Damit machte die Bundesregierung deutlich, wo sie ihre Möglichkeiten sah. Sie wollte Handel, Aufbau und Annäherung innerhalb des europäischen Rahmens fördern, nicht aber die staatliche Anerkennung des Nordens betreiben. Das Auswärtige Amt trennte also die Verbesserung der Lebensverhältnisse klar von der Statusfrage.

Warum eine Anerkennung rechtlich kaum möglich ist

Die Gründe liegen im Völkerrecht. Die TRNZ rief 1983 ihre Unabhängigkeit aus. Der UN-Sicherheitsrat erklärte diesen Schritt daraufhin in seinen Resolutionen 541 und 550 für rechtlich ungültig und rief die Staaten auf, die Gebilde nicht anzuerkennen. Bis heute hat nur die Türkei die TRNZ anerkannt. Für Deutschland als UN- und EU-Mitglied wäre eine Anerkennung ein Bruch mit dieser gemeinsamen Linie.

Hinzu kommt die europäische Dimension. Die Republik Zypern ist seit 2004 EU-Mitglied, das Gemeinschaftsrecht ruht jedoch im Norden, solange es keine Lösung gibt. Ein Mitgliedstaat, der die Teilung faktisch bestätigt, würde sich gegen einen Partner stellen und die ohnehin schwierige Verhandlungslage weiter belasten.

Zwischen dem Wunsch nach Normalität im Alltag und der völkerrechtlichen Statusfrage verläuft eine Linie, die kein Parlament mit einer Petition verschieben kann.

Die Lage der türkischen Zyprer

Das Anliegen hat dennoch einen realen Hintergrund. Seit der Teilung der Insel 1974 ist der Norden wirtschaftlich benachteiligt. Direktflüge gibt es praktisch nur über die Türkei, der Außenhandel läuft über Umwege, und viele Verbindungen zu Europa sind erschwert. Die EU hatte nach dem Referendum von 2004 eine Hilfe für den Norden in Aussicht gestellt, deren Umsetzung langsamer vorankam als erhofft. Das beschreibt auch die Petition.

Beim damaligen Referendum über den Annan-Plan stimmten die türkischen Zyprer mehrheitlich zu, die griechischen Zyprer lehnten ab. Wie sich die Stimmung später entwickelte, zeigt der Beitrag Südzyprer für Föderation und gegen Annan-Plan. Viele türkische Zyprer empfanden es als ungerecht, trotz ihres Ja zur Einigung weiter isoliert zu bleiben. Aus diesem Gefühl speiste sich die Forderung nach einer Aufhebung der Beschränkungen.

Was Deutschland tun kann und was nicht

Der Ausschuss sah den Weg nicht in einer einseitigen Anerkennung, sondern in der Unterstützung der Vereinten Nationen und in der Vermittlung in Richtung einer Gesamtlösung. Auch unterhalb der Anerkennung lässt sich vieles tun:

  • Wirtschaftliche Hilfen der EU für den Norden unterstützen und deren Umsetzung beschleunigen.
  • Kontakte zwischen Zivilgesellschaften, Hochschulen und Kommunen im Rahmen des rechtlich Zulässigen fördern.
  • Die Gespräche unter UN-Vermittlung politisch begleiten und Vertrauen zwischen beiden Volksgruppen stärken.
  • Gedenken, Aufarbeitung und gemeinsame Initiativen ermöglichen, die Brücken zwischen den Gemeinschaften bauen.

Gerade der letzte Punkt zeigt, dass Annäherung auch jenseits der Diplomatie stattfindet. Ein Beispiel ist das Treffen der religiösen und politischen Oberhäupter Zyperns, das zeigt, wie viel Gewicht symbolische Gesten haben können.

Einordnung: Ein Konflikt mit langer Vorgeschichte

Die Entscheidung des Bundestags lässt sich nur vor dem Hintergrund der langen Geschichte verstehen. Die Gewalt zwischen den Volksgruppen begann nicht erst 1974. Schon Ende 1963 eskalierten die Spannungen, wie der Rückblick Bürgerkrieg und Weihnachten auf Zypern 1963 schildert. Über Jahrzehnte entstanden Verletzungen auf beiden Seiten, an die bis heute erinnert wird, etwa beim Staatsbegräbnis für Opfer des Taşkent-Massakers.

Auch die Erinnerung an den Staatsgründer des Nordens bleibt lebendig, wovon der Beitrag Nordzypern gedenkt seines Gründers Denktaş berichtet. Und es gibt Menschen, die über die Gräben hinweg wirken. Der Text Zyprische Kandidaten für den Friedensnobelpreis? erinnert daran. Wer die Petition liest, sollte sie als Ausdruck dieser unaufgelösten Geschichte sehen.

Fazit

Die Petition von 2007 blieb ohne Erfolg. Sie hat aber gezeigt, dass viele Menschen mit türkisch-zyprischen Wurzeln in Deutschland die Isolation des Nordens als Zumutung erleben. Der Bundestag antwortete mit dem Verweis auf das Völkerrecht, die europäische Einbindung und die Suche nach einer Lösung unter dem Dach der Vereinten Nationen. Ob sich daraus eines Tages mehr Nähe ergibt, hängt weniger von Berlin ab als von einer Einigung auf der Insel selbst.