Es ist eine Formel, die auf Zypern seit Jahrzehnten Politik, Diplomatie und Emotionen bewegt: das Recht auf Intervention. Der Außenminister der Türkischen Republik Nordzypern, Tahsin Ertuğruloğlu, hat nun betont, Ankara besitze ein einseitiges Eingriffsrecht, wenn es notwendig sei. Seine Aussage fällt in eine Phase, in der über die Sicherheitsarchitektur einer möglichen Lösung für die Insel gestritten wird.
Was der Außenminister gesagt hat
Ertuğruloğlu, der der Nationalen Einheitspartei (UBP) angehört, stellte klar, dass die Türkei nach seiner Lesart ein unilaterales Interventionsrecht habe. Es greife, wenn die verfassungsgemäße Ordnung des Staates verletzt werde oder in Gefahr sei. Dieses Recht, so der Minister, dürfe nicht infrage gestellt werden.
Zugleich dankte er dem nordzyprischen Präsidenten Mustafa Akıncı. Dieser werde, so Ertuğruloğlu, kein Garantiesystem akzeptieren, das die Türkei ausschließt. Bemerkenswert ist der Ton: Der Minister der Regierungspartei lobt den Präsidenten, der in der Frage einer Föderation häufig eine andere Linie vertritt als das Regierungslager. In der Garantiefrage scheint man sich also einig zu sein.
Ertuğruloğlu verwies darauf, das Interventionsrecht sei schon 1960 verbrieft worden. Es sei Teil der Garantieverträge von 1959/60 gewesen und zugleich Bestandteil der inseltürkischen Verfassung.

Die Garantieverträge von 1959/60
Um die Aussage einzuordnen, hilft der Blick zurück. Nach den Abkommen von Zürich und London 1959 wurde Zypern 1960 unabhängig. Großbritannien, Griechenland und die Türkei wurden als Garantiemächte eingesetzt. Sie sollten die Unabhängigkeit, die territoriale Integrität und die Verfassungsordnung der jungen Republik schützen und diese gegen die Vereinigung mit Griechenland (Enosis) ebenso wie gegen eine Teilung (Taksim) absichern.
Der Garantievertrag sah vor, dass die drei Mächte bei Verletzungen der Ordnung zunächst Konsultationen aufnehmen. Wenn ein gemeinsames Vorgehen nicht möglich sei, behalte sich jede Garantiemacht das Recht vor, zu handeln, allerdings nur mit dem Ziel, die Lage wiederherzustellen. Genau in diesem Passus liegt der Kern des heutigen Streits.
Streit um die Auslegung
Die türkische und die türkisch-zyprische Seite lesen den Vertrag als echtes Recht auf einseitiges Handeln. Sie verweisen darauf, dass es ohne eine solche Möglichkeit keine wirksame Garantie gäbe. Die Insel-Griechen und viele Völkerrechtler halten dagegen, dass das Recht ausschließlich der Wiederherstellung des Zustands von 1960 dienen dürfe und keine Teilung oder dauerhafte Präsenz rechtfertige. Zudem argumentieren sie, ein Eingriff mit militärischen Mitteln verstoße gegen das moderne Gewaltverbot der UN-Charta.
Für die einen ist die Garantie ein Lebensversicherungsschein, für die anderen ein Damoklesschwert über der Souveränität der Insel.
Diese gegensätzlichen Deutungen prägen die Debatte seit 1974, als die Türkei nach dem Putsch gegen Präsident Makarios und unter Berufung auf die Garantierechte militärisch eingriff. Ankara spricht von einer friedenssichernden Operation, Nikosia und die internationale Gemeinschaft überwiegend von einer Invasion und Besatzung.

Warum die Erfahrung der 1960er Jahre zählt
Für viele Türkisch-Zyprer ist die Garantiefrage keine abstrakte Rechtsdebatte, sondern eine Erinnerung an Gewalt. Nach dem Zusammenbruch der gemeinsamen Institutionen Ende 1963 kam es zu Übergriffen und Vertreibungen, Enklaven entstanden. Wer diese Zeit nachlesen will, findet Hintergründe in unserem Beitrag zum Bürgerkrieg und Weihnachten auf Zypern 1963. Auch die Erinnerung an Opfer, etwa im Kontext des Staatsbegräbnisses für Opfer des Taşkent-Massakers, bleibt in der nordzyprischen Gesellschaft lebendig.
Aus dieser Perspektive erscheint ein Schutzmechanismus, der die Türkei einschließt, als unverzichtbar. Die griechisch-zyprische Seite sieht dagegen in den Garantien und der Truppenpräsenz ein Relikt, das mit der EU-Mitgliedschaft Zyperns nicht vereinbar sei.
Garantien in den Lösungsverhandlungen
Bei den Gesprächen über eine bizonale, bikommunale Föderation gehört das Thema Sicherheit und Garantien zu den schwierigsten Kapiteln, neben Territorium, Eigentum und Machtteilung. Die griechisch-zyprische Seite fordert regelmäßig ein Ende des Systems der Garantien und den Abzug türkischer Truppen. Ankara und die Türkisch-Zyprer verlangen hingegen Garantien, die konkret greifen und die Türkei weiterhin einbinden.
Denkbar sind Zwischenlösungen: ein modifiziertes Garantiesystem, internationale Beobachter, eine Überprüfungsklausel oder ein schrittweiser Truppenabbau. Ob solche Formeln tragfähig sind, hängt weniger von juristischen Feinheiten ab als von Vertrauen, und das ist knapp. Dass bereits der Plan von Kofi Annan 2004 am Votum der Südzyprer scheiterte, zeigt, wie fragil Kompromisse sind; dazu passt unser Text Südzyprer für Föderation und gegen Annan-Plan.

Was die Äußerung politisch bedeutet
Ertuğruloğlus Worte lassen sich auf mehreren Ebenen lesen. Nach innen signalisieren sie Geschlossenheit: Regierung und Präsident ziehen in der Sicherheitsfrage an einem Strang. Nach außen ziehen sie eine rote Linie, bevor Verhandlungen über Details beginnen. Eine Lösung ohne türkische Rolle in der Sicherheitsarchitektur, so die Botschaft, werde es mit Nordzypern nicht geben.
- Für die Türkisch-Zyprer: Garantien gelten als Schutz vor Wiederholung vergangener Gewalt.
- Für die Griechisch-Zyprer: Ein einseitiges Interventionsrecht gilt als unvereinbar mit voller Souveränität.
- Für die internationale Gemeinschaft: Gefragt sind Konzepte, die beide Sicherheitsbedürfnisse zugleich bedienen.
Am Ende zeigt der Streit, dass der Zypernkonflikt eine Frage der Wahrnehmung von Sicherheit ist. Solange beide Seiten dieselben Verträge entgegengesetzt lesen, bleibt jede Lösung davon abhängig, ob es gelingt, ein System zu erfinden, das niemandem das Gefühl gibt, ausgeliefert zu sein. Ein Blick auf menschliche Brücken, wie sie etwa beim Treffen der religiösen und politischen Oberhäupter sichtbar wurden, kann zumindest daran erinnern, dass Dialog möglich ist.