Das Parlament der Türkischen Republik Nordzypern hat Ende Januar 2014 mehrheitlich für ein Gesetzespaket gestimmt, das eine Änderung von 44 Artikeln des Strafgesetzbuches vorsah. Die oppositionelle Nationale Einheitspartei (UBP) boykottierte die Abstimmung, die die Auslebung von Homosexualität und das Nachgehen von Prostitution entkriminalisierte, die Todesstrafe endgültig abschaffte und die Strafen für Sexualstraftäter anhob.
- Sexuelle Orientierung: Homosexualität an sich war in Nordzypern keine Straftat. Der Artikel 154 des Strafgesetzes, der noch aus der britischen Kolonialzeit stammte, verbot den Geschlechtsverkehr unter Männern mit der Begründung, dass es sich dabei um eine „Handlung wider der Natur“ handele. Dieses Gesetz wurde aufgehoben und die Diskriminierung von Menschen aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe gestellt. Jedoch bleibt die Verbreitung von „homosexueller Propaganda“ in der Öffentlichkeit verboten.
- Prostitution: Laut den neuen Gesetzesänderungen stellt es keine Straftat mehr dar, wenn sich eine erwachsene Frau prostituiert. Das Bereitstellen von Möglichkeiten, die Vermittlung oder der Zwang zur Prostitution bleibt weiterhin verboten. Handelt es sich bei der Prostituierten um eine minderjährige Person, wird die Strafe deutlich höher ausfallen.
- Todesstrafe: Die staatliche Exekution in Nordzypern wurde sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten abgeschafft.
- Sexualstraftaten: Das Strafmaß bei Sexualstraften wurde erheblich angehoben. Sogar eine lebenslängliche Haftstrafe ist nun möglich. Durch die neue Gesetzesregelung sollen Frauen, Kinder und behinderte Menschen besser geschützt werden. (hürriyet, brt)