Bundestag lehnt Anerkennung Nordzyperns ab

Am 15. Dezember 2007 habe der Chefredakteur der Zypern Times eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht und die Anerkennung der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) durch den Deutschen Bundestag, die Führung diplomatischer Beziehungen zwischen Berlin und Lefkoşa, die Aufhebung der Isolationen und des Handelsembargos, die Realisierung von Direktflügen, Direkthandel, Schul- und Städtepartnerschaften zwischen Nordzypern und Deutschland sowie mehr deutsches Engagement bei der Lösung der Zypernfrage gefordert.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat eine öffentliche Abstimmung (wie bei Petitionen sonst üblich) über das heikle außenpolitische Thema nicht zugelassen und diese Petition direkt beraten und am 26. 03. 2009 beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 16/124339), dessen Begründung hier zu lesen ist.

Beschlussempfehlung:

Das Petitionsverfahren ist abzuschließen.

Begründung:

Der Petent fordert vom Deutschen Bundestag die Anerkennung der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ).

Der Petent führt im Einzelnen an, dass die Zypern-Türken seit 1974 unter der Isolation und dem international ausgeübten Handelsembargo litten. Die von der Europäischen Union zugesagte finanzielle Unterstützung für due nordzyprische Administration sei bislang nur zu einem kleinen Teil realisiert worden.

Vor diesem Hintergrund fordert der Petent die Anerkennung der Türkischen Republik Nordzypern durch den Deutschen Bundestag. Dabei gehe es nicht nur um die diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Nordzypern, sondern auch um Schul- und Städtepartnerschaften, die zu begründen wären, aber auch um Direktflüge zwischen der Bundesrepublik und Nordzypern und um direkte Handelsbeziehungen. Die Bundesrepublik Deutschland solle dabei, nach den Vorstellungen des Petenten, eine Vorreiterrolle übernehmen. Weitere EU-Staaten könnten dem Beispiel der Bundesrepublik dann folgen.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf den Akteninhalt hingewiesen.

Der Petitionsausschuss hat zu der Petition eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes eingeholt. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahme lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich für eine wirtschaftliche Entwicklung des nördlichen Landesteils der Republik Zypern nachdrücklich ein. Bereits im ersten Monat ihrer Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union im Jahre 2007 hatte die Bundesregierung Gespräche zur Annahme des Entwurfs für die “Verordnung mit spezifischen Vorschriften für den Handel mit den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt” (so genannte TZ-EU Direkthandelsverordnung) aufgenommen. Leider konnten die Vorbehalte der Republik Zypern bis Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft nicht eingeräumt werden, so dass eine Fortführung der Arbeiten durch die nachfolgenden Ratspräsidentschaften erforderlich ist. Die Verordnung ist Voraussetzung für die Aufnahme eines Direkthandels zwischen EU-Mitgliedsstaaten und der nordzyprischen Gemeinschaft.

Der Deutsche Bundestag hat diesbezüglichen Bemühungen der Bundesregierung von Anfang an fraktionsübergreifend befürwortet und unterstützt, was in dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Fortschritte für Zypern – Eine Aufgabe für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft – vom 9. Mai 2007 (Bundestags-Drucksache 16/5259) klar zum Ausdruck kommt. Hierhin wurde nicht nur die erwähnte Direkthandelsverordnung angesprochen, sondern auch Finanzhilfen für Nordzypern für Infrastruktur und ländliche Entwicklung, die Unterstützung der nordzyprischen Bemühungen an eine schrittweise Anpassung an das Rechtssystem der EU, die Unterstützung bei der Erarbeitung eines Konzeptes zur Lösung von ungeklärten Eigentumsfragen und anderes mehr.

Der Petitionsausschuss hält die Themen des damaligen fraktionsübergreifenden Antrags nach wie vor für sehr wichtig und für keineswegs überholt. Der Petitionsausschuss sieht aber – nicht anders als die Bundesregierung – die vorgeschlagenen und ernsthaft verfolgten Verbesserungen für Nordzypern immer im Zusammenhang mit der Lösung der Zypernfrag. Hier kann es nur um eine endgültige und umfassende Lösung dieser Frage im Rahmen und unter der Ägide der Vereinten Nationen gehen. Der Petitionsausschuss befürwortet daher, dass die Bundesregierung alle entsprechenden Initiativen der Vereinten Nationen unterstützt, auch die so genannte Gambari-Initiative. Eine Perspektive für die Lösung des Problems im Rahmen der Vereinten Nationen bedarf allerdings des guten Willens beider Seiten.

Der Petitionsausschuss kann vor diesem Hintergrund nicht das Anliegen des Petenten nach einer Anerkennung der Türkischen Republik Nordzypern durch den Deutschen Bundestag befürworten. Eine derartige Anerkennung würde die angestrebte Gesamtlösung der Zypernfrage nicht voranbringen, sondern ihr entgegenarbeiten. Nach Ansicht des Petitionsausschusses wäre damit den Interesen Nordzyperns nicht gedient.

Was die vom Petenten geforderten Direktflüge zum Flughafen Ercan/Tympou betrifft, so ist dazu anzumerken, dass dieser Flughafen ohne Genehmigung der zuständigen Behörden der Republik Zypern betrieben wird, und dass Flüge von Deutschland aus dorthin von der Republik Zypern als eine Verletzung ihrer Souveränitätsrechte angesehen würden. Die Republik Zypern beruft sich hier auf die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Nr. 541 (1983) und Nr. 550 (1984) sowie die Chicago-Konvention über die internationale Zivilluftfahrt. Der Petitionsausschuss vertritt die Meinung, dass das zu respektieren ist.

Der Petitionsausschuss trägt insgesamt die Haltung der Bundesrepublik Deutschland mit, dass nur die Republik Zypern als Völkerrechtssubjekt anzuerkennen sei. Diplomatischen Beziehungen bestehen deshalb zu Recht nur zur Republik Zypern, die die gesamte Insel Zypern umfasst. Es gibt jedoch vielfältige Kontakte von Deutschland aus mit den Vertretern der türkisch-zyprischen Volksgruppe. Diese Petition entspricht den genannten Resolutionen, in denen die damalige einseitige “Unabhängigkeitserklärung” als rechtsungültig bewertet wurde.

Der Petitionsausschuss kann vor diesem Hintergrund das Anliegen des Petenten mit den einzelnen gewünschten Maßnahmen nicht unterstützen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anlegen nicht entsprochen werden konnte.

Hier die komplette Petition:

Mit dieser Petition fordere ich, Erdoğan Hayvalı, vom Deutschen Bundestag die Anerkennung der Türkischen Republik Nordzyperns (TRNZ), sowie das Führen von diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten, die Aufhebung der Isolation und des Handelsembargos, Direktflüge von der TRNZ in die BRD zuzulassen, die nordzyprischen Häfen für den deutschen Handel zu öffnen und bei der friedlichen Lösung des Zypern-Konfliktes mitzuwirken.

Begründung:

Seit 1974 leiden die Zypern-Türken unter den Folgen der Isolation und des internationalen Handelsembargos. Im Jahre 2004 hat die Europäische Union beschlossen die nordzyprische Administration finanziell zu unterstützen, sowie die Isolation der Türkischen Republik Nordzypern aufzuheben und Handelserleichterungen zu ermöglichen.

Leider hat Nordzypern bisher lediglich einen kleinen Teil der zugesagten finanziellen Hilfe erhalten – wobei das Versprechen, die Isolation und das Handelsembargo aufzuheben, nicht eingehalten wurde. Auch die Resolution des Bundestages diesbezüglich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurde nicht umgesetzt!

Hiermit fordere ich die Anerkennung der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) durch den Deutschen Bundestag.

Dies umfasst nicht nur die Führung von diplomatischen Beziehungen, sondern auch das ins Leben Rufen von nordzyprisch-deutschen Schul- und Städtepartnerschaften, sowie Direktflüge zwischen der BRD und der TRNZ und direkte Handelsbeziehungen zwischen den beiden Staaten durch die Öffnung ihrer internationalen Häfen.

Die BRD sollte hierbei eine Vorreiterrolle anstreben, den weitere EU-Staaten, wie 2004 versprochen, folgen könnten. Bei der internationalen Integration der zyprischen Türken in den kulturellen, sportlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereichen könnte die BRD nicht nur maßgeblich mitwirken, sondern auch wegweisend für andere Staaten sein.

Ich fordere mehr Initiative des Deutschen Bundestages, die Bereitschaft der TRNZ zu nutzen, dort eine schrittweise Anpassung an das Rechtssystem der EU zu fördern und bei der Lösung des Zypern-Konfliktes unter der UN-Ägide mitzuhelfen.

Außerdem fordere ich, die im Mai 2007 eingereichte Bundestagresolution, im Bezug auf den Norden Zyperns, in die Tat umzusetzen und auf die EU einzuwirken, damit die im Jahre 2004 beschlossene Aufhebung der Isolation und des Handelsembargos auf Nordzypern in die Realität umgesetzt wird.

Die TRNZ hat ein souveränes Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine souveräne Machtausübung über ihr Territorium und ihr Volk. Sie wird als Staat von der Türkei offiziell anerkannt, hat einen Beobachterstatus als “Turkish Cypriot State” in der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) und führt Beziehungen zu anderen Staaten. Die Türkische Republik Nordzypern ist nach der “Drei-Elementen-Lehre” von Georg Jellinek und der “Konvention von Montevideo” als Staat zu werten.

(deutscher bundestag petitionsausschuss)

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