In der Türkischen Republik Nordzypern wurde die Todesstrafe vollständig abgeschafft. Viele türkische Zyprer waren überrascht, denn sie wussten nicht, dass bislang in ihrem Land die Tötung eines Menschen als gesetzlich vorgesehene Strafe für ein Verbrechen möglich war. Der Artikel 13 des 1985 in Kraft getretenen nordzyprischen Grundgesetzes (KKTC Anayasası) hob die in manchen Gesetzen vorhandene Todesstrafe auf und wandelte sie in eine lebenslange Haftstrafe um. Im 15. Artikel der Verfassung wurde jedoch die Anwendung der Todesstrafe für die folgenden drei Straftaten vorgesehen: 1. Vaterlandsverrat im Kriegszustand, 2. Piraterie und Terrorismus im völkerrechtlichen Sinne und 3. Wiederholungstat bei zu lebenslanger Haft verurteilten Personen. Laut dem Juristen Hasan Sözmener wurde die Todesstrafe in der Türkischen Republik Nordzypern mit der Absegnung durch das Parlament nur einmal angewendet. 1989 hatte ein Mann, der wegen Mordes verurteilt wurde, erneut einem Menschen vorsätzlich das Leben genommen. Mit den aktuellen Gesetzesänderungen wurde die Todesstrafe nun aus allen Gesetzen des türkischsprachigen Inselnordens getilgt. (kıbrıs)
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