Premierminister İrsen Küçük (UBP) war im Herbst 2012 erneut zum Parteivorsitzenden gewählt worden. So jedenfalls sahen das seine Anhänger und Unterstützer. Der unterlegene Herausforderer Ahmet Kaşif, kurz zuvor von Premier Küçük als Minister gefeuert, sah es anders und klagte. Er betonte, dass Küçük zwar ein paar Stimmen mehr erhalten habe, insgesamt die absolute Mehrheit der anwesenden Delegierten aber verfehlte. Daher sei ein zweiter Wahlgang nötig. Kaşif machte geltend, dass die Parteistatuten zur Wahl des Vorsitzenden eine absolute Mehrheit vorgäben. Er forderte in einer einstweiligen Verfügung, dass Premier Küçük das Amt des Parteichefs bis zur endgültigen Klärung nicht ausführen dürfe. Ende des Jahres bekam er Recht.
Und nun hat die Richterin am Verwaltungsgericht in Lefkoşa, der Hauptstadt der Türkischen Republik Nordzypern, entschieden, dass die Wahl im Herbst des vergangenen Jahres nicht gültig war. Es müsse binnen zehn Tagen einen zweiten Wahlgang geben. Derzeit liegen noch keine Reaktionen der UBP-Führung oder von Ahmet Kaşif vor. Die im Inselnorden regierende Nationale Einheitspartei befindet sich derzeit in einem innerparteilichen Desaster. Die Rückkehr der abtrünnigen Abgeordneten Turgay Avcı (ÖRP) und Tahsin Ertuğruloğlu (DGP) hatte in den letzten Tagen für heftige Debatten gesorgt.
Die Anwälte von Premierminister İrsen Küçük erklärten, dass sie weiterhin das Verwaltungsgericht in Lefkoşa als nicht zuständig betrachten würden. Sie hatten bereits zu Beginn des Verfahrens Beschwerde eingelegt, dass nicht vor dem Verfassungsgericht verhandelt wurde. Der Supreme Court selbst aber hatte die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Lefkoşa zugelassen. Die Seite des Premiers wolle zudem erwirken, dass die auferlegte Zeit von zehn Tagen zur Wiederholung der Wahl beziehungsweise zur Durchführung eines zweiten Wahlgangs auf drei Monate ausgedehnt wird. (trnc munich)
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