Die Administration der griechisch-zyprischen Gemeinschaft sieht sich nach den Ereignissen in 1963 und 1964 als alleiniger Vertreter der „Republik Zypern“ an. Wer als türkischer Zyprer die Ausweisdokumente des nur im Süden der Insel existierenden Staates erhalten möchte, muss dabei einiges beachten, denn türkischstämmige Menschen dürfen nur die Staatsangehörigkeit erlangen, wenn sie „echte Zyprer“ seien. Wie südzyprische Regierungsmitglieder in den Medien erklärt haben, können Reisepässe und Personalausweise von Zyperntürken beantragt werden, die vor 1974 bereits Staatsbürger der „Republik Zypern“ waren. In Nordzypern lebende Personen aus Mischehen, die ein ausländisches Elternteil haben (z.B. mit der Staatsbürgerschaft der Türkei), hätten kein Recht auf Ausweisdokumente, da die Hochzeit der Eltern nach der türkischen Militärintervention stattgefunden habe. Lediglich die Nachkommen von zypern-türkischen Eltern könnten der Regierung zufolge als Staatsangehörige der „Republik Zypern“ angesehen werden. Wie Zeitungen weiter berichten habe der Vorsitzende der griechisch-zyprischen Anwaltskammer diese Regelung Südzyperns als „menschenrechts- und verfassungswidrig“ bezeichnet. (kktc medya)