Einer inselgriechischen Zeitung zufolge habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschlossen, dass das im südzyprischen Parlament in 2006 veränderte Wahlgesetz keine Diskriminierung der im griechischen Teil der Insel lebenden türkischen Zyprer darstelle. Das neue Wahlgesetz räumt in Südzypern lebenden zyprisch-türkischstämmigen Bürgern der Republik Zypern ein Wahlrecht ein, welches aber nicht für in Nordzypern lebende Staatsbürger gilt. Etwa 80 im türkischen Inselteil lebende Bürger der Republik Zypern hatten die südzyprische Republik verklagt, weil sie nicht wahlberechtigt waren und bis heute immer noch nicht sind. Die im Süden lebenden Zyperntürken dürfen seit fünf Jahren bei den Wahlen für die Zyperngriechen bestimmten 56 Sitze des Parlaments abstimmen. Jedoch verweigert die griechischsprachige Bevölkerungsmehrheit auf der Insel den türkischen Zyprern seit 1963 ihre laut Verfassung für sie reservierten 24 Abgeordnetensitze zu besetzen. (alithia)